Ermächtigung und Beeidigung

Was bedeutet der Begriff „beeidigter“ bzw. „allgemein beeidigter Dolmetscher“?

"Beeidigt" sind Dolmetscher, die im jeweiligen Verfahren vor dem Vorsitzenden Richter einen Eid leisten. < h4 >„Allgemein beeidigte Dolmetscher“</h4 > sind Dolmetscher, die vor dem Präsidenten des zuständigen Landgerichts (LG) auf eigenen Antrag einen allgemeinen Eid geleistet haben, so dass die Beeidigung für das einzelne Verfahren entfällt. Durch den Eid verpflichtet sich der Dolmetscher, die Aussagen treu und gewissenhaft zu übertragen.

WAS BEDEUTET DER BEGRIFF „ERMÄCHTIGTER ÜBERSETZER“?

Es handelt sich um einen Übersetzer, der vom zuständigen Oberlandesgericht (OLG) ermächtigt wurde, die Richtigkeit und Vollständigkeit von Übersetzungen zu bescheinigen. Nur solche Übersetzer dürfen einen Stempel mit der Inschrift "Für den Bezirk des OLG ...... ermächtigte(r) Übersetzer(in) für die ...... Sprache" oder einem ähnlichen Text verwenden.
In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen.